Was bisher geschah…
Im Teil 1 meines Berichts über die lästige Post aus Dänemark von „Digital Sourcing“, einem Vertrieb für Kosmetik- und ähnliche Produkte, hatte ich beschrieben, dass mir von Digital Sourcing ungefragt und unbestellt ein Produkt namens „QUICKMAX Eyelash Growth Enhancer“ samt Rechnung und prophylaktischer Drohnung mit Inkasso ins Haus geflattert war.
Der Absender Digital Sourcing, offenbar identisch mit Firmen mit ähnlichem Geschäftsgebahren wie Style Lux / Lux Style, war der Ansicht, dass eine Bestellung vorläge, die genannte Mailadresse war aber nicht meine, und die IP-Adresse, unter der bestellt worden sein sollte, stammte aus England.
Ich habe der Firma Digital Sourcing dann mitgeteilt, dass ich sicherlich keine Rechnung zahlen werde und auch keine Anzeige wegen eines angeblichen Identitätsdiebstahls machen würde. Weitere Details dazu bitte im alten Bericht nachlesen…
Was seitdem passiert ist…
Nach meiner Korrespondenz mit Digital Sourcing, in der ich abschließend mitgeteilt hatte, dass ich keine weitere Kommunikation führen werde und man doch bitte direkt zum Mahn- und Inkasso-Verfahren übergehen solle, um dann per Gericht eine Klärung herbeizuführen, war es aus Richtung Digital Sourcing ruhig.
Ich habe dann den Vorgang auf der Webseite „verbraucherschutz.de“ eingereicht, worauf dann ein Mitarbeiter eine sehr offiziell wirkende Mail an „Digital Sourcing“ geschickt und um eine Stellungnahme zum Vorgang gebeten hat.
Erstaunlicherweise kam dann einige Tage später tatsächlich Bewegung in die Sache: Digital Sourcing schickte eine längliche Mail, die das Ganze als bedauerliches Missverständnis erscheinen lässt. Man wollte mich selbstverständlich nur zu meinem Besten zur Polizei schicken, nicht etwa, um Druck aufzubauen, doch noch zu zahlen. Und selbstverständlich habe man den Vorgang intern abgeschlossen und ich könne die Ware gerne ohne Bezahlung behalten und ggf. selbst nutzen oder weiter verschenken.
Insofern ist das Thema „Digital Sourcing“ für mich an dieser Stelle erledigt.
Fazit
Ich kann nur jedem Betroffenen, der sich sicher ist, keine Bestellung getätigt zu haben, raten, eine Zahlung KEINESFALLS vorzunehmen und die Öffentlichkeit zu suchen. Offenbar endet das Interesse daran, die unberechtigte Forderung einzutreiben, sehr schnell, wenn Dritte ins Spiel kommen. Macht also unbedingt Gebrauch von Seiten wie verbraucherschutz.de und schildert dort euer Problem! Je mehr Fälle bekannt werden, um so besser.
Vielen Dank für Deine so ausführlichen Berichte zur Betrugsmasche von
Digital Sourcing auf Grundlage Deiner akribischen Recherchen.
Mit einem gleichen Fall hatten wir, bzw. haben wir noch zu tun.
Leider bin ich erst jetzt auf deine Veröffentlichung gestoßen.
Ich vertrete als ehrenamtlicher Betreuer einen 17jährigen syrischen Schüler,
der schon eine zweite Zahlungserinnerung mit Mahngebühren in Höhe von fast
200 Euro erhalten hat. Er versichert, dass er keine solche Bestellung aufgegeben hat.
Nun bin ich auch ganz sicher, das es so ist. Eigenartig ist eben, das die Ware “ Quick Max “
bei der stimmigen Wohnadresse angekommen ist. Wir haben nicht gezahlt und haben es auch nicht vor. Nur haben wir dummerweise die Ware auf unsere Kosten zurück gesandt. Sind aber durch Dich in unserem Handeln bestärkt. Es ist sehr schön, dass es solche Menschen wie Dich gibt, die solche Machenschaften ins Netz stellen. Vielen Dank.
Viele Grüße
Alfred Krüger
Hallo Alfred.
Vielen Dank für Dein Lob. Dann drücke ich euch mal fest die Daumen, dass die Belästigung schnell aufhört. Es ist halt absolut dreist und vermutlich hat man auf diese Art und Weise bei einigen Menschen tatsächlich Erfolg. :-(
Viele Grüße
Mario